Die gesetzliche Regelung von Handelsklassen von Rindfleisch gilt für ganze, halbe und viertel Tierkörper von Rindern.
Die Etikettierung oder Kennzeichnung erfolgt durch Stempelung mit unverwischbarer, ungiftiger Tinte. Die Kennzeichnung erfolgt in der Reihenfolge Kategoriebezeichnung, Buchstabe und Ziffer der Handelsklasse.