K-N [Medienbüro] Information

K – N [Medienbüro]

Rezeptentwicklung

Content Erstellung

Beratung, Training und Event – Konzeption

Personal …..Köpfe, Köche und mehr.

Marketing …Social Media

 

Wir beschäftigen uns mit dem Thema kochen anders und stets kreativ.

 

Rezeptentwicklung
Wir entwickeln Rezepte für Ihr Unternehmen – angepasst an Ihr Konzept, ausgerichtet nach Ihren Wünschen, kreativ und anders.

Unsere Rezepte rechnen, leben und stehen im rechten Licht

 

Contenterstellung

 

Wir stellen Ihnen gerne unsere kategorisierten Fragen rund um das Thema „Essen und Trinken“ zur Verfügung, entwickeln fachlichen Content für Ihre Online Präsenz und entwickeln Spiele zur Kundenbindung.

 

Beratung, Training and more

 

Kreativer Input, Trends aus der Branche und stets das fachliche Know How vor Augen, beraten wir im Prozess – im täglichen Geschäft.

 

Event Konzeption

 

1 Gast verlangt volle Aufmerksamkeit und Konzentration – 16000 Gäste auch.

Wir können aus über 10 Jahren Event Businesss Erfahrung schöpfen.

Gala, Automobilmessen im In und Ausland sowie Großveranstaltungen.

 

Personal Köpfe, Köche und mehr [Wir suchen und Sie finden]

 

Manchmal fehlt nur eine Hand manchmal der Kopf und oft der Koch

Wir helfen hier flexibel weiter mit den Kompetenzen der Branche.

 

Social Media – tweet, like und Share

 

Wir zwitschern mit Ihnen, liken und kümmern uns um mehr Fans. Alles weitere gerne in einem persönlichen Gespräch.

—————————————————————————————————————————————–

Kostenlos Pressemitteilung auf www.koeche-news.de veröffentlichen

Um Ihre Pressemitteilung hier kostenlos zu veröffentlichen, senden Sie bitte  eine Mail an uns schellhoss[at]me[dot]com

Jede Meldung wird vor ihrer Veröffentlichung redaktionell überprüft

Mit dem Einstellen erklären Sie, sich an die Bestimmungen des PRESSEKODEX  zu halten und erteilen uns die Erlaubnis, Ihre Meldungen uneingeschränkt zu  veröffentlichen.
Der Pressekodex
(Stand 25. Oktober 2005)
Vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen und Bundespräsident Gustav Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht. In der Fassung vom 02.03.2005
Stand 25. Oktober 2005)
Vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen und Bundespräsident Gustav Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht. In der Fassung vom 02.03.2005
Ziffer 1 :
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Ziffer 2 :
Zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Dokumente müssen sinngetreu wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.
Ziffer 3 :
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.
Ziffer 4 :
Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationen und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.
Ziffer 5 :
Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.
Ziffer 6 :
Jede in der Presse tätige Person wahrt das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien sowie das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.
Ziffer 7 :
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.
Ziffer 8 :
Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.
Ziffer 9 :
Es widerspricht journalistischem Anstand, unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, zu veröffentlichen.
Ziffer 10 :
Veröffentlichungen in Wort und Bild, die das sittliche oder religiöse Empfinden einer Personengruppe nach Form und Inhalt wesentlich verletzen können, sind mit der Verantwortung der Presse nicht zu vereinbaren.
Ziffer 11 :
Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität. Der Schutz der Jugend ist in der Berichterstattung zu berücksichtigen.
Ziffer 12 :
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
Ziffer 13 :
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Die Presse vermeidet deshalb vor Beginn und während der Dauer eines solchen Verfahrens in Darstellung und Überschrift jede präjudizierende Stellungnahme. Ein Verdächtiger darf vor einem gerichtlichen Urteil nicht als Schuldiger hingestellt werden. Über Entscheidungen von Gerichten soll nicht ohne schwerwiegende Rechtfertigungsgründe vor deren Bekanntgabe berichtet werden.
Ziffer 14 :
Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.
Ziffer 15 :
Die Annahme und Gewährung von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.
Ziffer 16 :
Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen.
Veröffentlicht auf der Internetseite des Deutschen Presserates unter http://www.presserat.de

 

www.myfreshone.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert