Dieser europaeinheitliche Stempel gibt Auskunft darüber, wo ein Lebensmittel tierischen Ursprungs zuletzt bearbeitet wurde. Ein Rückschluss auf den Transportweg lässt die Kennzeichnung allerdings nicht zu.
Die Genussmitteltauglichkeitskennzeichnung wird von den Veterinäruntersuchungsämtern der Bundesländer erteilt sofern die hygienischen Anforderungen nach den EU-Rechtsvorschriften erfüllt werden.
Hier die Übersicht:
Schlachtbetriebe (ES) Zerlegungsbetriebe (EZ) Kühl- oder Gefrierhäuser (EK) Hackfleisch- und Zubereitungsbetriebe (EHK) Geflügelschlachtbetriebe (ESG) Geflügelfleischzerlegungsbetriebe (EZG) Verarbeitungsbetriebe (EV) Wildbearbeitungsbetriebe (EW) Hauskaninchenbetriebe (ESK, EZK) Umpackbetriebe (EUZ) Milch- und Milcherzeugnisbetriebe (MBe, MSa, MVe, Vor) Fischereierzeugnis- und Muschelbetriebe (EFB, EFG, EFS, EFGS, EMR, EMV, EFU) Eiproduktbetriebe (EP) Gelatinebetriebe (EVG, GV, G, GS)