Was lernt man eigentlich als Koch alles im 1. Lehrjahr…

Ausbildungsplan 1 Lehrjahr

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre und erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Köche/Köchinnen lernen das Zubereiten von Speisen, die Planung von Menüfolgen und die Präsentation von Produkte.Köche/Köchinnen sollen im Verlauf ihrer Ausbildung folgende Fähigkeiten erlernen:

  • arbeits- und küchentechnische Verfahren beherrschen und Hygienevorschriften anwenden,
  • ernährungsphysiologische, ökonomische und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • Suppen und Soßen herstellen,
  • Fisch-, Schalen- und Krustentiere zubereiten,
  • Fleisch und Innereien, Wild und Geflügel verarbeiten,
  • pflanzliche Nahrungsmittel zu und Sättigungsbeilagen zubereiten,
  • Süßspeisen, Eierspeisen sowie Speisen aus Molkereiprodukten herstellen,
  • Vorspeisen zubereiten und kalte sowie warme Platten anrichten,
  • Grundlagen der Kalkulation beherrschen,
  • Menüvorschläge erarbeiten und Gäste beraten.
Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind

Arbeits- und Tarifrecht

  • Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
  • gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • Möglichkeiten der Beruflichen Fortbildung nennen
  • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln

Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

  • Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Verkauf und Verwaltung erklären
  • Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-, verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

  • Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf

  • Auswirkungen des persönlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens auf Gäste darstellen und begründen
  • Gastgeberfunktion wahrnehmen
  • Erwartungen von Gästen hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistung ermitteln
  • Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen im Rahmen der Ablauforganisation berücksichtigen
  • Gäste empfangen und betreuen
  • berufsbezogene fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
  • Gäste über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten informieren
  • Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen und weiterleiten
  • berufsbezogene Rechtsvorschriften anwenden

Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung

  • Arbeitsschritte planen
  • Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer und ergonomischer Anforderungen vorbereiten
  • Arbeitsvorbereitungen bereichsbezogen durchführen
  • Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich einsetzen
  • Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter reinigen und Pflegen
Hygiene

  • Vorschriften und Grundsätze zur Personal- und Betriebshygiene anwenden
  • Desinfektions- und Reinigungsmittel ökonomisch einsetzen

Küchenbereich

  • Produkte auf Beschaffenheit prüfen und Verwendungsmöglichkeiten zuordnen
  • Arbeitstechniken und Garverfahren zur Herstellung einfacher Speisen anwenden
  • einfache Speisen unter Berücksichtigung der Rezepturen, der Ernährungslehre und der Wirtschaftlichkeit zubereiten
  • vorgefertigte Produkte unter Beachtung von Verarbeitungsstufen, Rezepturen und Wirtschaftlichkeit zu einfachen Speisen verarbeiten
  • einfache Speisen nach Vorgabe anrichten
  • bei der Produktpräsentation mitwirken

Servicebereich

  • Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
  • Aufguss- und Heißgetränke zubereiten sowie Getränke ausschenken
  • Speisen und Getränke servieren uns ausheben
  • bei Service- und Menübesprechungen mitwirken
  • betriebliches Kassensystem bedienen

Büroorganisation und -kommunikation

  • arbeitsplatzbezogene schriftliche Arbeiten ausführen
  • Schriftstücke registrieren und ablegen
  • Karteien und Dateien führen und zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben einsetzen; Daten sichern
  • gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden

Warenwirtschaft

  • Waren annehmen, auf Gewicht, Menge und sichtbare Schäden prüfen und betriebsübliche Maßnahmen einleiten
  • Waren ihren Ansprüchen gemäß einlagern
  • Lagerbestände Kontrollieren
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