Als Geflügel gelten Hühner (ausgenommen Zwerg- und Perlhühner), Truthühner, Enten, Gänse und bestimmte Teile davon.
HKL A
Fleischansatz: | Vollfleischig, Brust breit und lang, Brustbein nicht hervortretend | |
Fettansatz: | Gleichmäßig und gering; bei Suppenhühnern, Enten und Gänsen stärkere Fettschicht zulässig | |
Federkiele, Haarfedern: | Nur an Halslappen, Flügelspitzen, Bürzel und Fußgelenken, bei Truthühnern, Enten und Gänsen auch an anderen Körperteilen vereinzelt zulässig Verletzungen, Quetschungen | |
Verfärbungen: | An Brust und Schenkeln keine, an anderen Stellen kleine zulässig | |
Frostbrand: | Nicht zulässig | |
Deutsches Geflügel entspricht immer der Handelsklasse A
HKL B
Fleischansatz: | Fleischig, Brustbein mäßig hervortretend | |
Fettansatz: | Ungleichmäßig, Fleisch nicht deutlich unter der Haut vorscheinend | |
Federkiele, Haarfedern: | Bei Hühnern auch an anderen Körperteilen, ausgenommen Brust und Schenkeln, vereinzelt, bei anderem Geflügel vermehrt zulässig Verletzungen, Quetschungen. | |
Verfärbungen: | Auch an Brust und Schenkeln kleine zulässig | |
Frostbrand: | Mäßiger zulässig | |
HKL C
Geflügelfleisch, das nicht die Qualitätsmerkmale der HKL A oder B aufweist – grundsätzlich nur für die industrielle Weiterverarbeitung bestimmt-
Kühlverfahren
Gefrorene oder tiefgefrorene Hähnchen oder Hähnchenteile dürfen vor dem Gefrieren nicht im gemeinsamen Wasserbad gekühlt worden sein. Bei Anwendung einer Luftkühlung oder Luft-Sprüh-Kühlung wird einer möglichen Salmonellen-Übertragungsgefahr vorgebeugt. Gleichzeitig wird der Fremdwasseranteil im Geflügel bei einem gemeinsamen Eiswasserbad von 5 % auf 0,5 % vermindert.
DDD-Herkunftsnachweis
Die freiwillige Länderkürzel-Kennzeichnung D/D/D garantiert, dass das Geflügel in Deutschland geschlüpft, in Deutschland aufgewachsen und in Deutschland geschlachtet und unter strengen hygienischen Bedingungen verarbeitet wurde.
Veterinär-Zulassungsnummer des Schlacht- oder Zerlegebetriebes
Die Genussmitteltauglichkeitskennzeichnung wird von den Veterinäruntersuchungsämtern der Bundesländer erteilt sofern die hygienischen Anforderungen nach den EU-Rechtsvorschriften erfüllt werden.